„Keine Leistung ohne Vergütung“: KBV-Vorstand zur GKV-Finanzlage und Praxisfolgen
Dr. Gassen auf der KBV-VV in Hannover: rund 46 Mio. Behandlungsfälle ohne Budget, Ø 24.000 € weniger pro Praxis 2027, Kritik am Beitragssatzstabilisierungsgesetz — kompakt für Psychotherapeut:innen.

Felippe Wick
IT-Experte

Die KBV-Vertreterversammlung in Hannover stand laut Praxisnachricht vom 11.05.2026 im Zeichen der GKV-Finanzen und der Frage, was Praxen unter Sparmaßnahmen noch leisten können. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen wird mit der klaren Linie zitiert: „Keine Leistung ohne Vergütung!“ Der folgende Text fasst die Meldung zusammen und ordnet sie für die Praxis ein.
Kernzahlen und Aussagen
- Rund 46 Millionen Behandlungsfälle könnten laut KBV-Wiedergabe von Gassen im kommenden Jahr entfallen, „weil dafür kein Geld da ist“.
- Für Praxen werde sichtbar, was künftig noch geleistet werden könne — und was nicht.
- Gassen beruft sich auf eine Civey-Umfrage (5.000 Bürgerinnen und Bürger): Vier von fünf machten sich Sorgen um die Versorgungsqualität bei weiteren Sparmaßnahmen; zwei Drittel hätten Verständnis, wenn Praxen ihr Leistungsangebot reduzierten.
Kritik am Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Gassen wird zitiert, das Gesetz sei weder eine „Reform“ noch ein Befreiungsschlag für die GKV-Finanzen; die Beiträge würden es nicht stabilisieren. Es handele sich um ein „reines Sparprogramm“, zulasten von Versorgung und Versicherten — mit höheren Beitragslasten oder Zuzahlungen für viele.
Honorar und Praxisbudget
Für 2027 werde die Gesamtvergütung im ambulanten Bereich laut Gassen um fast 2,5 Milliarden Euro gekürzt — im Schnitt rund 24.000 Euro weniger pro Praxis, je nach Fachrichtung bis zu 68.000 Euro weniger pro Arzt oder Ärztin im Jahr. „Praxen werden sparen müssen.“
Einnahmenorientiertes Leistungsangebot und § 87b SGB V
Gassen kündigt an, das KV-System werde dem Wunsch nach einnahmenorientierter Ausgabenpolitik folgen: Einnahmenorientiertes Leistungsangebot bedeute keine Leistungen für GKV-Versicherte jenseits des Budgets. Die KVen würden Regelungen treffen, die § 87b Abs. 2 S. 1 SGB V zum Honorarverteilungsmaßstab präzise umsetzten — inklusive Vorgaben gegen eine übermäßige Ausdehnung über Versorgungsauftrag oder Ermächtigungsumfang hinaus bei gleichzeitiger Kalkulationssicherheit.
Die KBV habe bereits Übersichten für alle Fachgruppen berechnet, wie viele Behandlungsfälle künftig noch bezahlt werden; verwiesen wird auf die Website der KBV und weitere Praxisnachrichten.
Notfallreform und Digitalisierungsgesetz
Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister kritisiert laut KBV die Notfallreform wegen „ineffizienter Doppelstrukturen“ ohne ausreichende Ressourcen. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner wird zu 116117 und Digitalisierungsgesetz zitiert: Engagement und Vorarbeiten seien angesichts der Finanzlage „Makulatur“; Infrastruktur für staatliche Daseinsvorsorge müsse finanziert werden — nicht aus der Vergütung der Vertragsärztinnen und -psychotherapeut:innen.
Was Psychotherapeut:innen daraus ableiten können
- Politische Rahmen und Honorarlogik hängen direkt mit Kapazität und Erreichbarkeit zusammen.
- Transparenz nach außen (Patient:innen, Öffentlichkeit) und klare interne Priorisierung gewinnen an Bedeutung.
- Für Dokumentation und Qualität bleibt es wichtig, belastbare Abläufe zu haben — siehe etwa PTV3-Bericht an den Gutachter.
Bezug zum PTV3-Assistenten
Wenn die KBV von weniger Budget, weniger Vergütung und „Keine Leistung ohne Vergütung“ spricht, verschiebt sich der Druck in der Praxis oft dorthin, wo Zeit nicht abgerechnet wird: Administration, Koordination — und Gutachterberichte nach PTV3. Genau dort lohnt sich die Frage, welche Arbeit Sie selbst leisten müssen und wo sichere Unterstützung sinnvoll entlastet, ohne die fachliche Verantwortung abzugeben.
PTV3-Assistent ist dafür gedacht, Psychotherapeut:innen beim Erstellen strukturierter PTV3-Berichte zu helfen: geführte Kapitel, konsistente Terminologie und Formulierungshilfen entlang des PTV3-Rasters — immer mit Ihrer Prüfung und Freigabe. So bleibt mehr Kapazität für Behandlung und Praxissteuerung, wenn der Rahmen enger wird.Was PTV3-Assistent bewusst nicht leistet: politische oder finanzielle Knappheiten „wegzurechnen“ oder den Versorgungsauftrag zu ersetzen. Software kann kein Honorar und keine Plätze schaffen — sie kann aber helfen, reibungslose, gut nachvollziehbare Antragsdokumentation zu stabilisieren und typische Lücken zu vermeiden, die Rückfragen und Verzögerungen auslösen.
Ausführlicher eingeordnet (inkl. Grenzen und Ethik) in unserem Artikel PTV3-Assistent und GKV-Reform. Praktische Schritte zur Berichtserstellung finden Sie in der Anleitung PTV3-Bericht schreiben.
FAQ
Sind die genannten Zahlen verbindlich für meine Praxis?
Sie spiegeln die KBV-Kommunikation zur VV wider; verbindlich für Ihre Honorarrealität sind die konkreten KV-Regelungen und Gesetzesfassungen.
Wo steht die ausführliche KBV-Version?
Siehe Originalquelle und Hinweis am Ende dieses Artikels.
Kurzfassung
Die KBV-Spitze beschreibt die aktuelle Finanzpolitik als Sparprogramm mit spürbaren Praxiseinbußen und verknüpft das mit der Logik „Keine Leistung ohne Vergütung“. Psychotherapeut:innen sollten die Entwicklung über KBV und Kammer weiter verfolgen und die eigenen Kapazitäts- und Kommunikationsstrategien frühzeitig abstimmen.
Originalquelle und Hinweis
Originalquelle: KBV-Vorstand: „Keine Leistung ohne Vergütung“ – Rund 46 Millionen Behandlungsfälle könnten nächstes Jahr entfallen (KBV PraxisNachrichten) Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine offizielle Verlautbarung der KBV. Maßgeblich sind die Angaben und Dokumente auf kbv.de.Tags:
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